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Die Norm

Elektrostimulation – wirksam und zeitsparend

Die Norm EMS[Safe] verdankt ihre Entstehung der wachsenden Popularität von Muskel- und Krafttraining, das sich zunehmender Beliebtheit erfreut. Muskel- und Kraftzuwachs verleiht Selbstvertrauen und die Muskeln formen den Körper. Ein bekannter Schönheitschirurg stellte einmal fest: «Es gibt keine Schönheit ohne Muskeln.» Muskel- bzw. Krafttraining ist aber auch ein exzellentes Mittel gegen den Muskelschwund im Alter und wird deshalb aus gesundheitlichen Gründen angesichts der veränderten Demographie und der alternden Gesellschaft immer wichtiger. Ein unabhängiges Leben im Alter ist ganz wesentlich von der Muskelkraft abhängig.

Elektromyostimulation ist eine – zumindest für die allgemeine Anwendung – recht neue Form von Muskel- bzw. Krafttraining. Aber auch die Trainingsart mittels Elektromyostimulation folgt dem physiologischen Gesetz, wonach Kraft- und Muskelzuwachs nur durch hohe Muskelspannungen in regelmässigen Trainings erreicht werden kann.

Die Kriterien

Die Anforderungen der Norm EMS[Safe]

Allgemeine Bemerkungen

Normen sind in einem gewissen Sinne Gesetze und deshalb für den Laien genau wie Gesetze nicht immer leicht lesbar. Deshalb sind in der Folge, die Anforderungen der Norm EMS[Safe] leserfreundlich formuliert und zusammengefasst.

Sie können sich über jene Anforderungen der Norm EMS[Safe], die Sie besonders interessieren, ein genaueres Bild machen, indem Sie auf die für Sie interessanten Kriterienbereiche klicken!

Kundenvertrag, Vertragswesen und offizielle Dokumente

Die Anforderungen von EMS[Safe] sind sehr liberal und folgen dem Normungsprinzip, dass in einer Norm keine Anforderungen festgelegt werden sollen, wenn bereits entsprechende gesetzliche Bestimmungen vorliegen.

Das heisst, dass das Center

  • seine Rechtsform mit einem Handelsregisterauszug nachweisen muss;
  • über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen muss und diese Tatsache durch je eine Kopie der Police sowie des Zahlungsnachweise der Prämie für die aktuell gültige Laufzeit der Police belegen muss;
  • dem Kunden die Möglichkeit geben muss, sich vor Vertragsunterzeichnung umfassend und im Detail (Vertragsstudium / Vertragsunterbrechung etc.) über das Centerangebot zu informieren.

Es muss auch eine schriftliche transparente Kommunikationsform der Preise der angebotenen Dienstleistungen und Produkte vorhanden sein.

Vor Abschluss des Vertrags muss der Interessent/Kunde in rechtlich verpflichtender, d.h. schriftlicher Form über die Art der Regelung, die bei Vertragsunterbrechungen (Time-Stopp) gelten, informiert werden.

Zusätzlich zu den in diesem Teil der Norm festgehaltenen Anforderungen/Kriterien muss ein EMS-Anbieter auch sicherstellen, dass die Dienstleistung «EMS-Training» auch aus rechtlicher Sicht einwandfrei erbracht wird – dies insbesondere hinsichtlich der Berufsausübung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder von Personen, die in einem anderen Rechtsverhältnis mit dem EMS-Anbieter stehen.

Notfallmanagement

Notfallverantwortlicher
Ein/eine Mitarbeiter/in muss ausdrücklich als die verantwortliche Person für die Organisation und Planung der im Notfall zu treffenden Massnahmen und der dazu nötigen organisatorischen und infrastrukturellen Vorbereitungen und Voraussetzungen während der betreuten Öffnungszeiten bestimmt und QualiCert schriftlich gemeldet werden.

Diese/dieser Notfallverantwortliche/r muss im Center für Notfallangelegenheiten über Weisungsbefugnis verfügen und allen andern Mitarbeiter/innen bekannt sein.

Notfallkompetenz
Während der Trainingszeiten des EMS-Anbieters muss immer mindestens ein/eine Mitarbeiter/in mit gültiger BLS-AED-Ausbildung physisch im Center präsent sein.

Eine BLS-AED-Ausbildung ist dann gültig, wenn sie einerseits gemäss Ausstellungsdatum nicht mehr als zwei Jahre alt ist und andererseits von einer Ausbildungsinstitution ausgestellt wurde, welche SRC-zertifiziert ist oder über eine vergleichbare Autorisierung verfügt.

Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, ein Verzeichnis/Dossier mit den Originalen bzw. Kopien der (gültigen) BLS-AED-Ausweise jener Mitarbeiter/innen zu führen, deren Einsatzzeiten an die Erfüllung des Kriteriums der ständigen BLS-AED-Präsenz während der gesamten Öffnungszeiten angerechnet werden sollen. Im Verzeichnis/Dossier (z.B. physischer oder elektronischer Ordner) sind die Originale oder Kopien der gültigen BLS-AED-Ausweise abzulegen. Das Center muss das Dossier bei den Überprüfungen bereithalten.

Rollenaufteilung und Antizipation
Im Rahmen der Notfallbereitschaft müssen bei zwei oder mehr anwesenden Mitarbeiter/innen die im Notfall auszuführenden Handlungen auf zwei fest vorgegebene Rollen verteilt werden.

Es muss eine standardisierte Massnahme zum Bewusstmachen (Antizipation) der im Notfall gegebenenfalls auszuführenden Handlungen im Rahmen der Arbeitsabläufe installiert und von den Mitarbeitern bei Arbeitsbeginn nachweisbar angewendet werden.

Eine von EMS[Safe] akzeptierte Antizipationsmassnahme muss dazu führen, dass sich das Centerpersonal bereits bei der Arbeitsaufnahme – also bereits vor einem möglichen Notfall – mit den bei einem gegebenenfalls eingetretenen Notfall verbundenen Handlungen auseinandersetzt! Dies kann beispielsweise mit Rollenkarten und/oder Rollenkärtchen im Kreditkartenformat erfolgen.

Notfalltraining und Protokollierung
Es müssen jährlich mindestens zwei Notfalltrainings im Abstand von mindestens 4 Monaten durchgeführt, protokolliert und die Protokolle archiviert werden.

Folgende Protokollvorlagen und ausgefüllte Protokolle müssen verfügbar sein:

a) Protokollvorlagen und Ablagesystem (z.B. Ordner) der beiden Notfalltrainingsarten
b) ausgefüllte Protokolle und Ablagesystem (z.B. Ordner) der durchgeführten Notfalltrainings
c) Protokollvorlagen und Ablagesystem (z.B. Ordner) für die Dokumentation von Notfällen
d) ausgefüllte Protokolle von tatsächlichen Notfällen und Ablagesystem

Notfallmaterial und infrastrukturelle Voraussetzungen

Notfallmaterial
In der gut auffindbar gelagerten Notfallapotheke / im gut auffindbar gelagerten Notfallkoffer muss für die nachfolgenden Situationen folgendes Notfallmaterial vorhanden sein:

Allgemein
· Schere
· Pinzette
· Sicherheitsnadeln

Offene Wunden
· Gummihandschuhe
· Steriles Wundreinigungsmaterial
· Steriles Wundabdeckungsmaterial
· Wunddesinfektionsmittel (Ablaufdatum i. O.)
· Heftpflaster 

Verstauchungen / Zerrungen
· mehrere Mullbinden od. elastische Binden
· Dreieckstuch
· Kühlmaterial (Spray / Cold Pack / Eis)

Hypoglykämie
· Traubenzucker
· zuckerhaltige Getränke (gratis abzugeben)

kardiovaskuläres Ereignis
· Beatmungshilfsmittel (z.B. Maske / Tücher)
· Automatischer Externer Defibrillator (AED), der die Detailbestimmungen für Automatische Externe Defibrillatoren erfüllt.
ANMERKUNG
Eine wirksame Intervention bei einem Herz-Kreislaufnotfall mit Kammerfibrillation ist in der Regel nur möglich, wenn beim Patienten innert 2 Minuten ein AED angesetzt werden kann.
· Warmhaltemöglichkeit (Wärmefolie/Wolldecken/Frottiertücher)

Die Notfallapotheke muss regelmässig gewartet werden. Die Wartungsintervalle dürfen die Dauer von drei Monaten nicht überschreiten.

Diese Wartungen müssen mit Datum und dem Visum der führenden Personen protokolliert und archiviert werden.

Ausserdem muss folgendes Notfallmaterial vorhanden sein:

Stromausfall
· 
Notstromaggregat
oder
· Taschenlampe
ANMERKUNG
Die Taschenlampe muss an einem dem Personal bekannten und auch bei Dunkelheit leicht auffindbaren Ort aufbewahrt werden.

Weiteres Material
Für die optimale Handhabung eines Notfalles müssen beim EMS-Anbieter folgende infrastrukturellen Voraussetzungen vorhanden sein:

a) Die Notfall-Telefonnummern müssen an allen Telefonen angebracht bzw. von allen Telefonen aus einsehbar sein
b) Es muss ein kabel- bzw. schnurloses Telefon vorhanden sein.
c) In Telefonnähe muss ein leicht lesbares Meldeschema mit Wegbeschreibung zum EMS-Anbieter für die Rettungskräfte vorhanden sein.
d) Die Wegbeschreibung muss mindestens folgende Informationen enthalten: die genaue Adresse, eine genaue Beschreibung der Zufahrt auf den letzten 100m / sowie eine genaue Beschreibung der Lage des Eingangs

Hygiene und Reinlichkeit Infrastrukturen

Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, alle Reinigungstätigkeiten bezüglich der Infrastrukturen gemäss einem schriftlichen Reinigungsplan durchzuführen oder von einer Reinigungsfirma durchführen zu lassen.

Aus dem schriftlichen Reinigungsplan muss hervorgehen, welche Hygiene- und Reinigungsaktivitäten wo, wie oft, wann und durch wen als verantwortliche Person durchgeführt werden.

Alle vorgenannten Hygiene- und Reinigungsaktivitäten müssen nach der Durchführung jeweils mit deren Objekt, dem Datum sowie der Zeit protokolliert und nach erfolgter Hygiene- und Reinigungsaktivität von der durchführenden Person unterschriftlich visiert werden.

Das Protokoll der durchgeführten Hygiene- und Reinigungsaktivitäten muss für die Zertifizierungsstelle jederzeit verfüg- und einsehbar sein.

Hygiene und Reinlichkeit EMS-Trainingsgeräte und Zubehör

EMS-Trainingsgeräte
Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, Trainingsgeräte und Zubehör gemäss den Weisungen des Herstellers/Lieferanten zu reinigen und diese Reinigungs- und Hygieneaktivitäten in einem schriftlichen Reinigungsplan festzuhalten.

Aus dem schriftlichen Reinigungsplan muss hervorgehen, welche Hygiene- und Reinigungsaktivitäten wie oft, wann und durch wen als verantwortliche Person durchgeführt werden.

Ausstattungsgegenstände
Der EMS-Anbieter muss Ausstattungsgegenstände, die direkt auf der Haut getragen werden, nach jeder Anwendung gemäss einem schriftlichen Wasch- und Reinigungsplan reinigen. Dies betrifft vor allem Leih- und Mietkleidung, die direkt auf der Haut getragen werden. Alle Wasch- und Reinigungsaktivitäten müssen nach der Durchführung jeweils mit deren Objekt, dem Datum sowie der Zeit protokolliert und nach erfolgter Wasch- und Reinigungsaktivität von der durchführenden Person unterschriftlich visiert werden.

Das Protokoll der durchgeführten Wasch- und Reinigungsaktivitäten muss für die Zertifizierungsstelle jederzeit verfüg- und einsehbar sein.

Elektroden
Sofern der Trainierende zum Trainieren nicht seine eigenen Elektroden benutzt, sind die verwendeten Elektroden gemäss den Weisungen des Herstellers/Lieferanten, die in einem schriftlichen Behandlungs- und Reinigungsplan festgehalten sind, zu reinigen und zu behandeln.

Aus dem schriftlichen Behandlungs- und Reinigungsplan für die Elektroden muss hervorgehen, welche Behandlungs- und Reinigungsaktivitäten wie oft, wann und durch wen als verantwortliche Person durchgeführt werden.

Alle Behandlungs- und Reinigungsaktivitäten für die Elektroden müssen nach der Durchführung jeweils mit deren Objekt, dem Datum sowie der Zeit protokolliert und nach erfolgter Behandlungs- und Reinigungsaktivität von der durchführenden Person unterschriftlich visiert werden.

Das Protokoll der durchgeführten Behandlungs- und Reinigungsaktivitäten für die Elektroden muss für die Zertifizierungsstelle jederzeit verfüg- und einsehbar sein.

EMS-Geräte und Spezialkleidung

Der EMS-Anbieter muss für alle zur Anwendung gelangenden EMS-Geräte folgende Bestätigungen / Bescheinigungen vorlegen:

Steuerungsimpulse erfolgen über Kabel
CE Konformitätserklärung des Herstellers
Einhaltung der Norm SN EN 61000 (EMV)
Norm für Elektrostimulationsgeräte IEC 60601-2-10

Steuerungsimpulse erfolgen kabellos
CE Konformitätserklärung des Herstellers
Einhaltung der Norm SN EN 61000 (EMV)
Norm für Elektrostimulationsgeräte IEC 60601-2-10
Einhaltung der Norm SN EN 55011

Die Bestätigungen/Bescheinigungen werden durch die Gerätehersteller ausgestellt.

Platzierung der EMS-Geräte
Die EMS-Geräte sind so zu platzieren, dass
a) eine ungestörte und unbeschränkte Funktionalität aller Geräte bei deren gleichzeitiger Nutzung sichergestellt ist;
b) der uneingeschränkte Zugang zu allen Geräten auch bei deren gleichzeitiger Nutzung sichergestellt ist.

Alle zur Anwendung gelangenden EMS-Geräte müssen während des Trainings und gegebenenfalls in der Aufbewahrungsstellung in jede Richtung standsicher sein.

Für einen sicheren und stabilen Stand des Trainierenden während des Trainings muss an stationären Geräten eine Halteeinrichtung angebracht sein.

Der Bereich unmittelbar um die Trainingsfläche soll frei sein von Gegenständen, auf die der Trainierende während des Trainings fallen bzw. stürzen könnte (Tische, Stühle, Trainingsgeräte wie z.B. Hanteln, etc.).

Sofern der Trainierende nicht seine eigene Trainingskleidung zum Training benutzt, muss eine Kleidung verwendet werden, die entweder bei 90 Grad gewaschen werden kann oder die über eine antimikrobielle Veredelung verfügt.

Bedienbarkeit der EMS-Geräte
Der ausgebildete und gemäss den Anforderungen qualifizierten EMS-Trainer/Instruktor muss die Bedienelemente des EMS-Gerätes jederzeit und sicher bedienen können.

Die Einstellung der Reizintensität darf in ihren Abstufungen nicht mehr als 5% der Maximalbelastung übersteigen.

Eine eindeutige Zuordnung der Reizintensität muss für jeden Trainierenden erkennbar sein.

Die Bedienelemente müssen erkennbar und jederzeit bedienbar sein.

Medizinische Trainingsunbedenklichkeit

Der EMS-Anbieter muss mit jedem Kunden vor Trainingsaufnahme mittels eines Fragebogens eine Beurteilung der gesundheitlichen Risiken vornehmen.

Der Fragebogen muss eine wissenschaftliche Basis haben, das Vorhandensein spezifischer Kontraindikationen für EMS-Training abklären und von einer Fachinstitution empfohlen oder zur Verfügung gestellt worden sein.

Der Fragebogen zur Beurteilung der gesundheitlichen Risiken für EMS-Training muss zu folgenden Parametern Informationen erfragen und risikorelevante Fragen enthalten:
a) Personaldaten (Alter/Geschlecht)
b) Persönliche Trainingsgewohnheiten (aktuell und letzte 3 Monate)
c) Herzkreislaufrisikofaktoren
d) Atmungsprobleme (Asthma/Bronchitis)
e) Stoffwechselprobleme (Diabetes)
f) Allgemeine gesundheitliche Einschränkungen

Der Fragebogen muss auch die relativen und absoluten Kontraindikationen abklären und gemäss den Hinweisen im untenstehenden PDF handeln!

Kontraindikationen_GK-EMS-Training.pdf

Der Fragebogen muss ausserdem einen Hinweis enthalten, der den Kunden darauf aufmerksam macht, dem EMS-Anbieter gesundheitliche Veränderungen bezüglich der Antworten auf die im Fragebogen gestellten Fragen zu melden. Falls der Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wird, muss dieser Hinweis vom Kunden zusätzlich zur Unterschrift als „zur Kenntnis genommen“ mit den Initialen quittiert werden. Nachträgliche Änderungen an den Einträgen im Gesundheitsfragebogen müssen schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten unterschriftlich bestätigt werden.

Falls der Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wird, muss dieser vom Kunden datumsbezogen unterschrieben werden.

Anforderungen zur Verabreichung von EMS-Training

Trainingsgrundsatz
Die EMS-Anbieter muss das Prinzip von Belastbarkeit, Belastung und Erholung beachten.

Bei den durchgeführten Trainings müssen die Belastungsparameter Häufigkeit, Dauer und Intensität der Belastbarkeit des Trainierenden angepasst werden und den nachfolgenden Anforderungen entsprechen.

Es muss beim durchgeführten Training ein ständiger Blickkontakt und eine verbale Kommunikation durch den Trainer mit dem Trainierenden aufrechterhalten werden.

Es muss vor dem Ersttraining eine Einweisung in die Trainingsübungen sowie eine Aufklärung über die Trainingsabläufe durch einen ausgebildeten und qualifizierten EMS-Trainer/Instruktor durchgeführt werden. Sowohl der mit der Trainingsleitung betraute gemäss den Anforderungen qualifizierte EMS-Trainer/Instruktor als auch der Trainierende müssen jederzeit das Training unterbrechen können.

Ersttraining
Das Ersttraining sollte
a) mit reduzierter effektiver Trainingszeit stattfinden;
b) eine Impulsgewöhnung über empfohlene 5 Minuten beinhalten;
c) aus einem verkürzten Training von maximal 12 Minuten Gesamtdauer mit moderater Reizintensität und intermittierender Belastung mit kurzen Impulsphasen.

Dieses «Ersttrainingsprinzip» muss für den Kunden gut sichtbar kommuniziert werden.

Der EMS-Anbieter muss über eine schriftliche Anweisung zur Durchführung des Ersttrainings (Trainermanual) verfügen. Für die Dokumentierung der Belastungsparameter beim Ersttraining jedes Kunden muss eine standardisierte Protokollmöglichkeit vorhanden sein. Das Protokoll des Ersttrainings jedes Kunden muss archiviert werden.

Weitere Trainings
Die Trainingsdauer darf erst im Anschluss an das obligatorische und vorschriftsgemäss durchgeführte Ersttraining vorsichtig gesteigert werden und schließlich maximal 20 Minuten betragen. Die Trainingsparameter (Trainingsprogramm) bei der Durchführung nach dem Ersttraining muss folgenden Grundsätzen genügen:
a) Während der ersten 8-10 Wochen darf pro Woche nicht mehr als eine Trainingseinheit durchgeführt werden.
b) Nach den ersten 8-10 Wochen Training muss die Regenerationszeit zwischen den einzelnen Trainingseinheiten mindestens 72 Stunden betragen.

Dieses «Trainingshäufigkeitsprinzip» muss für den Kunden gut sichtbar kommuniziert werden.

Der EMS-Anbieter muss bezüglich «Trainingshäufigkeitsprinzip» über eine schriftlich dokumentierte Vorlage (Trainingsmanual) verfügen.

Für den Kunden muss die Möglichkeit bestehen, die Trainingseinheiten (Übungsauswahl, Belastungsnormative) schriftlich oder elektronisch festzuhalten (z.B. in Form einer Trainingskarte).

Personalkompetenz zur Verabreichung von EMS-Training

Ausbildung EMS-Trainer
Ein sicheres und effektives EMS-Training muss immer durch einen ausgebildeten und qualifizierten EMS-Trainer/Instruktor geführt und begleitet werden. Im File Qualifikationsanforderungen_EMS.pdf sind die Qualifikationsanforderungen aufgeführt.

FAQ

Was ist das überhaupt, EMS-Training?

EMS ist die Abkürzung für ElektroMyoStimulation. Dies heisst nichts anderes, als dass die Muskulatur (=myo) über Elektroden über der Muskulatur mit elektrischem Strom zur Kontraktion stimuliert wird. Die Muskulatur zieht sich also nicht auf Grund eines willentlichen Entscheides über eine Stimulierung der Nerven zusammen, wird allerdings beim EMS-Training dann noch durch bewusste, willentliche Kontraktionen «überlagert».

Gibt es EMS-Training schon lange?

In der jetzigen Form ist es eine relativ neue Erscheinung und wurde erst vor gut 10 Jahren in breiteren Kreisen bekannt. In gezielterer Form mit direkter Wirkung auf einzelne funktionelle Muskeln wurde EMS aber insbesondere in der Physiotherapie schon lange angewendet. Neu ist, dass nun die meisten grossen Muskeln im gleichen Training stimuliert werden können. Deshalb wäre eigentlich die korrekte Bezeichnung Ganzkörper-EMS-Training oder GK-EMS-Training.

Ist EMS-Training nicht gefährlich, es wird doch immerhin mit elektrischem Strom gearbeitet?

Es besteht kein Zweifel, dass Ganzkörper-EMS-Training eine höheres Gefahrenpotential aufweist als traditionelles Krafttraining. Deshalb sind die auf wissenschaftlicher Evidenz basierenden Richtlinien, beispielsweise der Norm EMS[Safe], unbedingt einzuhalten. Dabei geht es vor allem um die Durchführung einer gesundheitlichen Risikoanalyse mit der Erhebung möglicherweise vorhandener relativer und absoluter Kontraindikationen, wobei letztere ein Ganzkörper-EMS-Training absolut ausschliessen. Ebenfalls strikt eingehalten werden müssen Vorschriften zum Erst-Training und zur zeitlichen Häufigkeit von weiteren Trainingseinheiten.

Warum findet EMS-Training auf einmal eine so grosse Verbreitung?

Innovationen bei den Geräten und insbesondere der besonderen Bekleidung hat Ganzkörper-EMS-Training «massentauglich» gemacht. Es werden sich auch immer mehr Menschen der positiven Wirkung von körperlicher Aktivität und Training bewusst, allerdings hat es unter diesen Personen auch viele, die auf Training keine grosse Lust haben. Sonst hätten sie schon damit angefangen. Für diese Gruppe ist Ganzkörper-EMS-Training attraktiv; denn «es trainiert sozusagen mit einem» – was bei Lichte betrachtet so natürlich nicht ganz zutrifft – und ausserdem braucht es wenig Zeit.

Hat GK-EMS-Training überhaupt eine Wirkung?

Natürlich gibt es auf Grund der noch jungen Geschichte von Ganzkörper-EMS-Training noch nicht so zahlreiche wissenschaftliche Forschungsarbeiten wie für das «normale» Training, aber die verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse sagen ganz klar aus, dass mit Ganzkörper-EMS-Training innert kurzer Zeit und auch mit relativ wenigen und kurzen Trainingseinheiten eine klare Wirkung erzielt werden kann.

Warum soll ich mein EMS-Studio zertifizieren lassen?

Dafür gibt es gleich drei stichhaltige Gründe:

  • Eine Zertifizierung nach der Norm EMS[Safe] bestätigt Ihrem Studio, dass es EMS-Training auf sichere Art und Weise «verabreicht».
  • Die Norm EMS[Safe] gibt Ihnen Hinweise auf den stimmigen Betrieb eines EMS-Studios und bestätigt gleichzeitig durch eine unabhängige und neutrale «Dritte Partei», dass Sie sich an diese Hinweise halten.
  • Mit einer Zertifizierung nach der Norm EMS[Safe] können Ihre Kunden bei verschiedenen Krankenkassen Beiträge an die Kosten des EMS-Trainings geltend machen.

Zertifizierung

Neutralität und Unabhängigkeit
Zertifizierungen nach der Norm EMS[Safe] werden durch QualiCert durchgeführt. EMS[Safe] selbst führt keine Zertifizierungen durch; denn EMS[Safe] ist eine Norm und ein Label, aber keine Zertifizierungsinstitution. QualiCert hingegen erfüllt die Anforderungen an eine neutrale und unabhängige „Dritte Partei“. Diese Anforderungen sind in der Norm SN EN ISO 17065:2012 festgehalten.

Die wesentlichen Anforderungen sind:

Kompetenz als Prüfungsinstitution
QualiCert ist seit fast 25 Jahren als Zertifizierungsinstitution in der Fitnessbranche tätig und ist damit bezüglich der Überprüfung und Zertifizierung von Fitness- und Trainingscentern weit über die Schweiz und Europa hinaus Marktführer.

Nachweis eines validen und objektiven Verfahrens
Die QualiCert-Prüfverfahren haben sich in über 30‘000 Überprüfungen vor Ort bewährt. Die Verfahren sind absolut objektiv und zur Senkung der Fehlerwahrscheinlichkeit auch digitalisiert.

Keine wirtschaftliche Tätigkeit in der Branche, in welcher zertifiziert wird
Die QualiCert AG ist in der Fitness- und Trainingscenterbranche ausser mit den Zertifizierungen in keiner Weise wirtschaftlich tätig

Hier erfahren Sie mehr über QualiCert.

Kontakt

    Die Norm „EMSSafe“ wird verwaltet und gepflegt durch:

    QTB
    Kesslerstrasse 9
    9001 St. Gallen
    info@qtb-qualität.ch

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