Screenshot 2024 05 01 at 15 13 16

Die Kriterien

Im Folgenden werden die wichtigsten Anforderungen der Norm EMS[Safe] zusammengefasst. Weitere detaillierte Informationen zu allen Anforderungen, einschließlich präziser Erklärungen, erhalten Sie zu Beginn des Zertifizierungsprozesses.

Für allgemeine Fragen und Anregungen zur Norm können Sie sich gerne an den Verein für Qualität bei Training und Bewegung (QTB) oder an die Zertifizierungsinstitution QualiCert wenden.

Die Kriterien/Anforderungen

Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung

Der Rechtsträger von Angeboten, die in den Anwendungsbereich dieser Norm fallen, muss nachweisen, dass die relevanten Bestimmungen des Bundesgesetzes über den Datenschutz (revDSG) eingehalten werden. Dies umfasst:

  • Datenschutzrichtlinien: Implementierung und Dokumentation von Richtlinien, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
  • Datensicherheitsmaßnahmen: Einführung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder Missbrauch.
  • Datenverarbeitungsverträge: Abschluss von Verträgen mit Drittanbietern, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, um die Einhaltung der Datenschutzanforderungen sicherzustellen.
  • Schulung und Sensibilisierung: Regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden zum Thema Datenschutz sowie Sicherstellung, dass die Datenschutzrichtlinien im Arbeitsalltag beachtet werden.
  • Transparenz und Informationspflicht: Gewährleistung der Transparenz gegenüber den Kunden hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung ihrer personenbezogenen Daten, einschließlich der Bereitstellung von verständlichen Datenschutzerklärungen.

Falls sich ein Fitnesscenter für eine Zertifizierung entscheidet, wird im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens eine entsprechende Erklärung zur Unterzeichnung zugestellt.

Kundenvertrag, Vertragswesen und offizielle Nachweise

  • Nachweis der Rechtsform: Das Center muss seine Rechtsform durch einen aktuellen Handelsregisterauszug dokumentieren.
  • Betriebshaftpflichtversicherung: Das Center ist verpflichtet, eine gültige Betriebshaftpflichtversicherung vorzuhalten.
  • Transparente Informationspflicht: Das Center muss sicherstellen, dass Kunden vor Vertragsunterzeichnung umfassend über das Angebot informiert werden. Dies umfasst eine detaillierte Einsicht in den Vertrag sowie Hinweise zu Themen wie Vertragsunterbrechung, Abo-Verlängerung oder Time-Stopp. Diese Informationen müssen sowohl schriftlich als auch mündlich bereitgestellt werden.
  • Die Kundenvertragsdetails müssen der Zertifizierungsstelle offengelegt werden.

EMS-Trainerqualifikationen können durch Inhouse-Schulungen, Präsenzlehrgänge oder ZFU-zugelassene Fernlehrgänge mit kompakter Präsenzphase bei einem qualifizierten Ausbildungsinstitut erworben werden. Die Präsenzphase muss mindestens 6 Stunden bzw. 8 Unterrichtseinheiten (UE) umfassen.

Ein wesentlicher Bestandteil ist ein Praxisblock für Ganzkörper-EMS von mindestens 90 Minuten (2 UE). Die Vermittlung der Lehr- und Lerninhalte kann flexibel über Fern- oder Präsenzunterricht erfolgen, wobei der praktische Teil als Präsenzunterricht verpflichtend ist.

Die Inhalte der EMS-Trainerqualifikation müssen folgende Themen enthalten:

  • Grundlagen der Elektrizitätslehre im Kontext des EMS-Trainings
  • Arten von Reizströmen im EMS-Training
  • Physiologie der Elektromyostimulation (EMS)
  • Spezifische Eingangsanamnese zur Identifizierung von Kontraindikatoren
  • Relative und absolute Kontraindikatoren für das Ganzkörper-EMS-Training
  • Trainingsplanung (Belastungsparameter, Leistungsstufen usw.)
  • Trainingsdurchführung (Gerätehandhabung, initiale Impulsgewöhnung, Einweisung und Trainingskontrolle)
  • Handlungsempfehlungen und Sicherheitsaspekte zur sicheren Anwendung von Ganzkörper-EMS

Vorausgesetzt werden zudem grundlegende Kenntnisse in der Trainingslehre, Trainingssteuerung sowie Anatomie und Physiologie. Diese Lehr- und Lerninhalte können in die EMS-Trainerqualifikation integriert sein oder eine entsprechende Vorqualifikation wird als Zugangsvoraussetzung für die EMS-Trainerqualifikation anerkannt.

Notfallkompetenz beim Notfallmanagement 

Das Center muss folgende Anforderungen erfüllen:

  • Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter muss ausdrücklich als verantwortliche Person (Emergency Manager) für die Organisation und Planung der Notfallmaßnahmen sowie für die notwendigen organisatorischen, infrastrukturellen und materiellen Vorbereitungen während der betreuten Öffnungszeiten bestimmt und schriftlich bei QualiCert gemeldet werden.
  • Diese Notfallverantwortliche Person muss im Center weisungsbefugt für Notfallangelegenheiten sein.
  • Allen anderen Mitarbeitenden des Centers muss die Notfallverantwortliche Person bekannt sein.
  • Während den Trainingszeiten muss immer mindestens ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin mit gültiger BLS-AED-Ausbildung anwesend sein. Diese Person muss jedoch nicht zwingend Trainer oder Instruktor sein oder auf der Trainingsfläche arbeiten.
  • Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, ein Verzeichnis mit Originalen oder Kopien der gültigen BLS-AED-Ausweise der Mitarbeiter zu führen, die für die ständige BLS-AED-Präsenz während der Öffnungszeiten zuständig sind. Dieses Verzeichnis muss bei Überprüfungen bereitgehalten werden.

Eine BLS-AED-Ausbildung ist gültig, wenn sie nicht älter als zwei Jahre ist und von einer SRC-zertifizierten Ausbildungsinstitution oder einer vergleichbaren autorisierten Stelle ausgestellt wurde.


Notfallorganisation beim Notfallmanagement

  • Für die personelle Organisation im Notfall muss im Center ein schriftlicher Gesamtmaßnahmenplan für medizinische Notfälle sowie für Feuernotfälle vorliegen.
  • Falls bei einem medizinischen Notfall oder Feuernotfall zwei oder mehr Personen, die im Dienste des Centers stehen oder in dessen Auftrag handeln, anwesend sind, muss der Gesamtmaßnahmenplan in zwei separate Teilmaßnahmenpläne unterteilt werden: einen für medizinische Notfälle und einen für Feuernotfälle.
  • Rollenaufteilung und Antizipation: Bei zwei oder mehr anwesenden Mitarbeitern müssen die im Notfall auszuführenden Handlungen auf zwei fest vorgegebene Rollen verteilt werden. Eine standardisierte Maßnahme zur Antizipation der erforderlichen Handlungen muss in die Arbeitsabläufe integriert werden und von den Mitarbeitern zu Beginn ihrer Schicht nachweislich angewendet werden. Diese Maßnahme soll sicherstellen, dass das EMS-Personal bereits bei Arbeitsaufnahme mit den möglichen Notfallhandlungen vertraut ist, beispielsweise durch Rollenkarten oder Kärtchen im Kreditkartenformat.

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterialien zur Anforderung „Notfallorganisation beim Notfallmanagement“ zur Verfügung gestellt.

Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung

  • Es müssen jährlich mindestens zwei Notfalltrainings durchgeführt werden, die mindestens drei Monate auseinanderliegen. Diese Trainings müssen protokolliert und die Protokolle archiviert werden. Eines der beiden Notfalltrainings muss die Anwendung des Automatischen Externen Defibrillators (AED) umfassen.
  • Das Center muss alle tatsächlich eintretenden Notfälle protokollieren und die Protokolle archivieren.
  • Für die Protokollierung von Notfalltrainings und tatsächlichen Notfällen müssen entsprechende Protokollvorlagen verfügbar sein.

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterialien zur Anforderung „Notfalltraining, Notfälle und Protokollierung“ zur Verfügung gestellt.

Notfallapotheke

  • Das EMS-Studio muss über eine Notfallapotheke bzw. einen Notfallkoffer verfügen, der mit den vorgeschriebenen Inhalten für verschiedene Notfallsituationen bestückt ist.
  • Die Notfallapotheke muss ein Wartungsprotokoll führen, das mindestens alle drei Monate aktualisiert wird.

Bei Beginn der Zertifizierung erhalten Sie von der Zertifizierungsinstitution die detaillierte Inhaltsliste für die Notfallapotheke.

Automatischer Externer Defibrillator (AED)

  • Das Fitnesscenter muss über einen Automatischen Externen Defibrillator (AED) verfügen, der gut sichtbar und für alle leicht zugänglich platziert ist.
  • Weitere Anforderungen und Detailbestimmungen zum Gerät und dessen Gebrauch werden Ihnen zu Beginn der Zertifizierung von der Zertifizierungsinstitution zugesandt.

Alarmierungsausstattung und weiteres Notfallmaterial

Für das Notfallmanagement muss im EMS-Studio folgendes Material vorhanden sein:

  • Ein kabelloses Telefon, Rufsystem oder ein Notfallknopf, der über einen mobilen oder Festnetz-Telefonanschluss verbunden ist.
  • Gut sichtbar angebrachte, relevante Telefonnummern für den Notfall: Diese Telefonnummern müssen von allen Telefonen aus sichtbar oder direkt auf den Telefonen angebracht sein.
  • In der Nähe der Telefone muss ein leicht lesbares Meldeschema mit einer Wegbeschreibung zum Fitnesscenter für die Rettungskräfte angebracht sein.

Das Meldeschema muss mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Adresse des Fitnesscenters
  • Genaue Zufahrt zum Fitnesscenter auf den letzten 100 Metern
  • Exakte Lage des Eingangs

Entschließt sich ein Center zu einer Zertifizierung, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente und Hilfsmaterialien zur Anforderung „Alarmierungsausstattung und weiteres Notfallmaterial“ zur Verfügung gestellt.

Hygiene und Reinlichkeit EMS-Geräte und Zubehör

Reinigung der Trainingsgeräte
Der EMS-Anbieter ist verpflichtet, Trainingsgeräte und Zubehör gemäß den Weisungen des Herstellers oder Lieferanten zu reinigen. Diese Reinigungs- und Hygieneaktivitäten müssen in einem schriftlichen Reinigungsplan dokumentiert werden. Der Plan muss folgende Informationen enthalten:

  • Hygiene- und Reinigungsaktivitäten: Welche Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Frequenz: Wie oft die Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Zeitpunkt: Wann die Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Verantwortliche Person: Wer für die Durchführung verantwortlich ist.

Ausstattungsgegenstände
Ausstattungsgegenstände, die direkt auf der Haut getragen werden (insbesondere Leih- und Mietkleidung), müssen nach jeder Anwendung gemäß einem schriftlichen Wasch- und Reinigungsplan gereinigt werden. Folgende Punkte sind zu beachten:

  • Alle Wasch- und Reinigungsaktivitäten müssen protokolliert werden, einschließlich des Objekts, des Datums und der Uhrzeit.
  • Die durchführende Person muss nach Abschluss der Wasch- und Reinigungsaktivität unterschriftlich bestätigen, dass die Maßnahmen durchgeführt wurden.
  • Das Protokoll der durchgeführten Wasch- und Reinigungsaktivitäten muss für die Zertifizierungsstelle jederzeit verfügbar und einsehbar sein.

Hier ist eine gekürzte Version des Textes zu den Anforderungen an Elektroden:

Elektroden

Wenn die Trainierenden keine eigenen Elektroden verwenden, müssen die eingesetzten Elektroden gemäß den Herstellervorgaben gereinigt und behandelt werden. Dies erfolgt nach einem schriftlichen Behandlungs- und Reinigungsplan, der folgende Informationen enthalten muss:

  • Behandlungs- und Reinigungsaktivitäten: Welche Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Frequenz: Wie oft die Maßnahmen erfolgen.
  • Zeitpunkt: Wann die Maßnahmen durchgeführt werden.
  • Verantwortliche Person: Wer die Maßnahmen durchführt.

Alle Aktivitäten müssen protokolliert werden, einschließlich Objekt, Datum und Uhrzeit. Die durchführende Person muss die Durchführung der Maßnahmen unterschriftlich bestätigen.

Das Protokoll muss jederzeit für die Zertifizierungsstelle verfügbar und einsehbar sein.

Kleidung

Wenn der Trainierende keine eigene Trainingskleidung trägt, muss die verwendete Kleidung entweder bei 90 Grad waschbar oder antimikrobiell behandelt sein.

Hygiene und Reinlichkeit

Das EMS-Studio ist verpflichtet, sämtliche Reinigungstätigkeiten für die Infrastrukturen (Trainingsbereiche, Umkleide- und Sanitärräumlichkeiten, Rezeptions- und Thekenbereich einschließlich der Böden) sowie für die Trainingsgeräte im Bereich Muskel-Skelett- und Krafttraining sowie Herz-Kreislauftraining in einem schriftlichen Reinigungsplan festzuhalten.

  • Reinigungsplan: Ein schriftlicher Reinigungsplan muss erstellt und regelmäßig aktualisiert werden, um alle erforderlichen Reinigungsintervalle und -massnahmen abzubilden.
  • Durchführung: Die Reinigungen müssen gemäß dem Plan durchgeführt werden, wobei sowohl eigenes Personal als auch externe Dienstleister in Betracht kommen.
  • Protokollierung: Alle Reinigungstätigkeiten müssen dokumentiert und gemäß dem Plan protokolliert werden, um eine lückenlose Nachverfolgung sicherzustellen.

Falls sich ein Center für eine Zertifizierung entscheidet, werden im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens Musterdokumente zur Anforderung „Hygiene und Reinlichkeit“ zur Verfügung gestellt.


Bestätigungen und Bescheinigungen

Der EMS-Anbieter muss für alle verwendeten EMS-Geräte folgende Bestätigungen/Bescheinigungen vorlegen:

Bei kabelgebundenen Steuerungsimpulsen:

  • CE-Konformitätserklärung des Herstellers
  • Einhaltung der Norm SN EN 61000 (EMV)
  • Norm für Elektrostimulationsgeräte IEC 60601-2-10

Bei kabellosen Steuerungsimpulsen:

  • CE-Konformitätserklärung des Herstellers
  • Einhaltung der Norm SN EN 61000 (EMV)
  • Norm für Elektrostimulationsgeräte IEC 60601-2-10
  • Einhaltung der Norm SN EN 55011

Die Bestätigungen werden von den Geräteherstellern ausgestellt.

Platzierung der EMS-Geräte

EMS-Geräte müssen so platziert werden, dass:

  • Eine ungestörte Funktionalität bei gleichzeitiger Nutzung gewährleistet ist.
  • Der uneingeschränkte Zugang zu allen Geräten möglich ist.
  • Alle Geräte während des Trainings standsicher sind.

Stationäre Geräte müssen mit einer Halteeinrichtung ausgestattet sein, um den sicheren Stand des Trainierenden zu gewährleisten.

Der Bereich um die Trainingsfläche sollte frei von potenziellen Stolperfallen (z.B. Tischen, Stühlen, Hanteln) sein.



Bedienbarkeit der EMS-Geräte

  • Der ausgebildete und qualifizierte EMS-Trainer/Instruktor muss die Bedienelemente des EMS-Gerätes jederzeit und sicher bedienen können.
  • Die Einstellung der Reizintensität darf in ihren Abstufungen nicht mehr als 5 % der Maximalbelastung übersteigen.
  • Eine eindeutige Zuordnung der Reizintensität muss für jeden Trainierenden erkennbar sein.
  • Die Bedienelemente müssen erkennbar und jederzeit bedienbar sein.

Gesundheitsbezogene Risikoabklärung

Vor der Trainingsaufnahme muss der EMS-Anbieter mit jedem Kunden eine Beurteilung der gesundheitlichen Risiken durchführen. Dies geschieht mittels eines Fragebogens, der folgende Kriterien erfüllen muss:

  • Er muss auf einer wissenschaftlichen Basis beruhen.
  • Er muss spezifische Kontraindikationen für EMS-Training abklären.
  • Er muss von einer Fachinstitution empfohlen oder zur Verfügung gestellt worden sein.

Der Fragebogen zur Beurteilung der gesundheitlichen Risiken muss Informationen zu den folgenden Parametern erfragen und risikorelevante Fragen enthalten:

  • a) Personaldaten (Alter/Geschlecht)
  • b) Persönliche Trainingsgewohnheiten (aktuell und letzte 3 Monate)
  • c) Herzkreislaufrisikofaktoren
  • d) Atmungsprobleme (Asthma/Bronchitis)
  • e) Stoffwechselprobleme (Diabetes)
  • f) Allgemeine gesundheitliche Einschränkungen
  • Der Fragebogen muss die relativen und absoluten Kontraindikationen abklären, und der Instruktor muss entsprechend handeln.
  • Er muss außerdem einen Hinweis enthalten, der den Kunden darauf aufmerksam macht, gesundheitliche Veränderungen bezüglich der Antworten auf die im Fragebogen gestellten Fragen zu melden.

Wenn der Gesundheitsfragebogen ausgefüllt wird:

  • Muss der Kunde den Hinweis zusätzlich zur Unterschrift mit den Initialen quittieren.
  • Nachträgliche Änderungen an den Einträgen müssen schriftlich dokumentiert und von beiden Seiten unterschriftlich bestätigt werden.
  • Der Gesundheitsfragebogen muss vom Kunden datumsbezogen unterschrieben werden.

Falls sich ein EMS-Studio für eine Zertifizierung entscheidet, wird im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens ein Hilfsdokument mit allen Kontraindikationen und entsprechenden Handlungshinweisen zur Verfügung gestellt.

Anforderungen zur Verabreichung von EMS-Training

Trainingsgrundsatz

  • Der EMS-Anbieter muss die Prinzipien von Belastbarkeit, Belastung und Erholung beachten.
  • Bei den durchgeführten Trainings sind die Belastungsparameter wie Häufigkeit, Dauer und Intensität an die Belastbarkeit des Trainierenden anzupassen und müssen den folgenden Anforderungen entsprechen:
    • Es muss während des Trainings ständiger Blickkontakt und verbale Kommunikation zwischen Trainer und Trainierendem aufrechterhalten werden.
    • Vor dem Ersttraining erfolgt eine Einweisung in die Trainingsübungen sowie eine Aufklärung über die Trainingsabläufe durch einen ausgebildeten und qualifizierten EMS-Trainer/Instruktor.
    • Der Trainer sowie der Trainierende müssen jederzeit die Möglichkeit haben, das Training zu unterbrechen.

Ersttraining

  • Das Ersttraining sollte folgende Aspekte beinhalten:
    • a) Eine reduzierte effektive Trainingszeit.
    • b) Eine Impulsgewöhnung von empfohlenen 5 Minuten.
    • c) Ein verkürztes Training von maximal 12 Minuten Gesamtdauer mit moderater Reizintensität und intermittierender Belastung mit kurzen Impulsphasen.
  • Dieses „Ersttrainingsprinzip“ muss für den Kunden gut sichtbar kommuniziert werden.
  • Der EMS-Anbieter muss über eine schriftliche Anweisung zur Durchführung des Ersttrainings (Trainermanual) verfügen.
  • Für die Dokumentierung der Belastungsparameter beim Ersttraining jedes Kunden muss eine standardisierte Protokollmöglichkeit vorhanden sein. Das Protokoll des Ersttrainings muss archiviert werden.

Weitere Trainings

  • Die Trainingsdauer darf erst nach dem obligatorischen und vorschriftsgemäß durchgeführten Ersttraining vorsichtig gesteigert werden und schließlich maximal 20 Minuten betragen.
  • Die Trainingsparameter (Trainingsprogramm) nach dem Ersttraining müssen folgenden Grundsätzen genügen:
    • a) Während der ersten 8-10 Wochen darf pro Woche nicht mehr als eine Trainingseinheit durchgeführt werden.
    • b) Nach den ersten 8-10 Wochen muss die Regenerationszeit zwischen den einzelnen Trainingseinheiten mindestens 72 Stunden betragen.
  • Dieses „Trainingshäufigkeitsprinzip“ muss für den Kunden gut sichtbar kommuniziert werden.
  • Der EMS-Anbieter muss bezüglich des „Trainingshäufigkeitsprinzips“ über eine schriftlich dokumentierte Vorlage (Trainingsmanual) verfügen.
  • Für den Kunden muss die Möglichkeit bestehen, die Trainingseinheiten (Übungsauswahl, Belastungsnormative) schriftlich oder elektronisch festzuhalten (z. B. in Form einer Trainingskarte).

Ethik-Code

Das Center muss über einen Ethik-Code verfügen, der die folgenden Mindestinhalte umfasst und diesen öffentlich zugänglich sowie gut sichtbar kommunizieren.

Mindestinhalte des Ethik-Codes:

  • Verhaltensgrundsätze: Klare Richtlinien zu ethischem Verhalten und Integrität, einschließlich der Verpflichtung zu fairen Geschäftspraktiken.
  • Gegenseitiger Respekt: Maßnahmen zur Förderung eines respektvollen und inklusiven Umfelds für Kunden, Mitarbeiter und Partner.
  • Vertraulichkeit: Richtlinien zum Schutz der persönlichen Daten und vertraulichen Informationen von Kunden und Mitarbeitern.
  • Gesundheits- und Sicherheitsstandards: Verpflichtungen zur Gewährleistung der Sicherheit und des Wohlbefindens der Kunden und Mitarbeiter.
  • Ethische Geschäftspraktiken: Grundsätze zur Vermeidung von Interessenkonflikten und zur Wahrung der Transparenz in Geschäftsbeziehungen.

Veröffentlichung und Kommunikation:

  • Der Ethik-Code muss öffentlich zugänglich und gut sichtbar kommuniziert werden, um sicherzustellen, dass alle betroffenen Personen von den Ethik-Richtlinien Kenntnis nehmen können.

Falls sich ein Center für eine Zertifizierung entscheidet, wird im Verlauf des Zertifizierungsverfahrens ein Musterdokument zur Anforderung „Sonderbestimmung Ethik-Code“ zur Verfügung gestellt.

Um unsere Website für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.